Anbei findet ihr die von der Regierung und vom ÖTV ausgearbeitet Regelung bzgl. des Spielbetriebes
News
COV-19 Maßnahmen gültig ab 19.05.2021
SPG Tennis Gunskirchen Hausordnung und COVID – Prävention
Liebe Mitglieder,
seitens der Bundesregierung und des ÖTV wurden folgende Maßnahmen für einen Spielbetrieb ab 19.05.2021 vorgegeben. Die Vereinsleitung ersucht diese Punkte einzuhalten. Jede Spielerin und Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
- Das Betreten der Anlage ist für Personen für die die G(eimpft) – G(etestet) – G(enesen) Regel gilt nur zwischen 0500 und 2200 Uhr erlaubt.
- Auf der Tennisanlage liegt eine Registrierungsliste auf, diese ist verpflichtend und selbstständig von allen Besuchern auszufüllen!!!
- Spielen ist nur mit tatsächlicher und namentlicher Reservierung erlaubt. (Contacttracing)
- Befugte Personen haben auf der Tennisanlage eine FFP 2 Maske zu tragen. Dies gilt nicht bei der sportlichen Ausübung und in den Nassräumen.
- Bei Schüler und Schülerinnen über 10 Jahren hat der Schultest (Testpickerl) Gültigkeit
- Kinder unter 10 Jahren benötigen keinen Nachweis.
- Außerhalb des Platzes muss ein 2m Mindestabstand eingehalten werden.
- Bewirtung ist bei 10 Personen auf einem Tisch outdoor, 4 Personen auf einem Tisch indoor
- FFP 2 Masken befinden sich im Vereinslokal.
Sämtliche Hygienemaßnahmen, die uns bereits ein Jahr begleiten sind natürlich anzuwenden. Ein Desinfektionsspender befindet sich beim Vereinsheim.
Für die Vereinsleitung
Martin Müller